Anti-Krisen-Schutzschild 4.0. – Zusammenfassung der aktuellen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise

Sehr geehrte Damen und Herren

Unsere Mitgliedsfirma SDZLEGAL Schindhelm informiert Sie laufend über aktuelle Regierungsentwürfe, die als „Anti-Krisen-Schutzschilde“ bezeichnet werden.

Am 31. März 2020 wurde der Anti-Krisen-Schutzschild 1.0. verabschiedet und er trat noch am selben Tag in Kraft. Am 18. April 2020 trat der Anti-Krisen-Schutzschild 2.0. in Kraft. Am 28. und 29. April wurden weitere Gesetzesentwürfe veröffentlicht, darunter der Entwurf des Gesetzes zur Änderung einiger Gesetze hinsichtlich der Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus. Das Gesetz (Anti-Krisen-Schutzschild 3.0.) trat am 16. Mai 2020 in Kraft. Auch die Arbeiten an einem weiteren Gesetzentwurf wurden abgeschlossen. Das Gesetz über Zinszuschüsse für Bankkredite für von den Auswirkungen von COVID-19 betroffene Unternehmer zur Sicherstellung ihrer Liquidität sowie über das vereinfachte Verfahren zur Genehmigung eines Vergleichs im Zusammenhang mit COVID-19 wurde endgültig am 19. Juni 2020 verabschiedet.

HIER finden Sie eine Zusammenfassung der bereits geltenden rechtlichen Lösungen, die kraft der Anti-Krisen-Schutzschilde 1.0., 2.0. und 3.0. eingeführt wurden, unterteilt in konkrete, aus Ihrer Sicht wesentliche Fragen. Diese Lösungen sind in schwarzer Schrift. Änderungen und Ergänzungen, die im Zuschussgesetz, bezeichnet als „Anti-Krisen-Schutzschild 4.0.“, vorgenommen wurden, wurde rot markiert.