Logo des EUROPA FORUM


Richtlinien zur Nutzung des Logos des EUROPA FORUMS

Das EUROPA FORUM in Breslau nachfolgend „EF“ genannt ist bereit, den Mitgliedsunternehmen die Erlaubnis zur Nutzung des Logos unter Beachtung folgender Regeln zu erteilen:

§1. Mitgliedsunternehmen des EF‘S kann auf Antrag hin das Recht zur Nutzung des Logos des EF‘s erteilt werden, sofern diese mindestens 6 Monate lang Mitglied des EF‘s sind und ihre fälligen Mitgliedsbeiträge beglichen haben. Das EF behält sich das Recht auf individuelle Beurteilung in gesonderten Fällen vor.

Das Nutzungsrecht umfasst das Recht zur Nutzung des Logos auf der Internetseite des Mitgliedsunternehmens. Ein Recht auf Nutzung des Logos in Druckmaterialien wird nicht automatisch erteilt. Auf Anfrage kann eine Nutzungsgenehmigung erteilt werden. In diesen Fällen muss die Druckfahne von einem Vertreter des EF freigegeben werden.

Für Premiummitglieder des EF gelten ggf. gesonderte Regelungen.

§2. Das Recht auf Abbildung des Logos des EF wird jedem Mitgliedsunternehmen individuell und widerruflich erteilt.

§3. Den Mitgliedsunternehmen steht kein Anspruch auf die Erteilung des Rechtes zur Abbildung des Logos des EF zu.

§4. Die genaue Platzierung des Logos des EF auf der Internetseite sowie das Aussehen des Logos des EF muss in jedem Einzelfall einem Vertreter des EF, d.h. dem Vorstand vorgelegt und von diesem akzeptiert werden.

Eine Änderung der Platzierung der Abbildung des Logos des EF erfordert jeweils eine neue Erlaubnis.

§5. Bei einer Abbildung des EF Logos auf einer Internetseite muss eine Verlinkung zur Hauptseite des EUROPA FORUMS eingerichtet werden (www.ef.com.pl).

§6. Das Recht auf die Abbildung des EF Logos erlischt mit sofortiger Wirkung gegenüber allen Mitgliedsfirmen:

  1. die im Verzug mit der Einzahlung des Mitgliedsbeitrages sind,
  2. die ihre Mitgliedschaft gekündigt haben,
  3. die Kraft des Beschlusses des Vorstandes von der Mitgliedschaft ausgeschlossen wurden,
  4. die das Logo auf eine für das EFschädigende Weise oder Umfeld nutzen.

§7. Das EF behält sich das Recht einer Änderung seines Logos vor.