Am 26.05.2022 fand ein sehr interessantes EF-Monatstreffen im Büro des Hewlett Packard Enterprise statt.
Thema der Veranstaltung war: „Juristischer Vortrag zu grundlegenden Neuerungen im Konzernrecht in Form einer Hybrid-Veranstaltung – der optimalen Kombination aus einer physischen Präsenzveranstaltung und einem virtuellen Event“
Unser Treffen begannen wir mit der Vorstellung der neuen Mitgliedsfirma VIALUTIONS Sp. z o.o. Der CEO, Herr Andreas Pohling, stellte den Tätigkeitsbereich, die verwendeten Technologien und IT-Lösungen der VIALUTIONS Sp. z o.o. vor.
Unser Redner war Rechtsanwalt Dorian Duda von der Mitgliedskanzlei Keller & Wspólnicy.
Der Titel seines Vortrages lautete: “Es liegt doch in unserem gemeinsamen Interesse!” – einige Bemerkungen über die Weisungsgebundenheit in Unternehmensgruppen im Lichte des in-Kraft-tretenden Konzernrechts. Dorian Duda referierte über die im Oktober in-Kraft-tretende Änderung des polnischen Handelsgesellschaftengesetzbuches, mit der das sog. Holdingrecht, bzw. Konzernrecht, in die polnische Rechtsordnung eingeführt wird. Die Novelle bringt bedeutsame Änderungen für die in Polen tätigen Unternehmen mit sich, die ihren in- und ausländischen Muttergesellschaften organisatorisch unterstellt sind.
Aus Sicht der Kapitalgruppe ist das wirtschaftliche Interesse der gesamten Gruppe und nicht nur das der einzelnen Teilnehmer wichtig. Aus diesen Gründen suchen Manager von Tochtergesellschaften oft nach Antworten auf die Frage, wie sie mit Weisungen der Muttergesellschaft, bestimmte Entscheidungen zu treffen, umgehen sollen. Sie müssen in der Regel das Interesse des gesamten Konzerns beachten, selbst wenn die von ihnen getroffenen Entscheidungen aus Sicht der Tochtergesellschaft nicht die günstigsten sind. Die neuen Vorschriften eröffnen die Möglichkeit, Entscheidungen gemäß dem Gruppeninteresse leichter zu treffen und die Haftung der Manager in solchen Situationen einzuschränken.
Andererseits enthält die Novelle neben der Möglichkeit, den Tochtergesellschaften verbindliche Weisungen zu erteilen, eine Reihe von Vorschriften, die der Muttergesellschaft die effiziente Leitung der Unternehmensgruppe erleichtern. Zu einem wichtigen Instrument zur Stärkung der Position der Muttergesellschaft wird die Möglichkeit des Zwangskaufs von Anteilen bzw. Aktien, die den Minderheitsgesellschaftern einer Tochtergesellschaft gehören.
Die Novelle enthält zahlreiche weitere Änderungen, z.B. in Bezug auf die Möglichkeit, dass ein Gläubiger einer Tochtergesellschaft Ansprüche gegen die Muttergesellschaft geltend machen kann, oder die Verpflichtung, Protokolle von Vorstandssitzungen zu erstellen. Damit einige der neuen Lösungen angewandt werden können, müssen die Unternehmen entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Im Anschluss an den juristischen Vortrag stellte Frau Magdalena Kotlarz, von Hewlett Packard Enterprise die innovativen Arbeitsformen des HPE-Büros vor und führte die Teilnehmer anschließend durch die modernen Innenräume.
Die Präsentationen waren sehr interessant sowie aufklärend und veranlassten zahlreiche Teilnehmer Fragen zu stellen, an der Diskussion teilzunehmen und den Vortrag auch im informellen Teil des Treffens weiter zu besprechen.
Wir bedanken uns bei dem Gastgeber – Hewlett Packard Enterprise – allen Vortragenden für die gelungenen und informativen Referate sowie für Ihre Teilnahme!
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23.06.2022 – EF Monatstreffen
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