Gegenwärtig wird ein neues Verfahren der Antragsschnellbewertung angeboten, das eine erhebliche Erleichterung und Zeiteinsparung beinhaltet. Bei Nutzung dieses Systems wissen die potentiellen Antragsteller innerhalb von 10 Tagen Bescheid, ob es sinnvoll ist, sich für das vorgesehene Projekt um Fördermittel zu bewerben.
Was bringt die Schnellprüfung
Unternehmen, die das neue Bewertungsverfahren in Anspruch nehmen wollen, können zunächst einen Antrag für die vorläufige Projektbewertung einreichen. Im Ergebnis dieser Bewertung wissen die Einreicher, ob sie prinzipiell Erfolgsaussichten haben. Und falls die Schnellprüfung zu einem negativen Resultat führt, haben die Kandidaten zumindest Zeit und Geld gespart, welche für die komplette Ausfüllung von Anträgen und die Einhaltung aller Formalitäten erforderlich gewesen wäre. Außerdem werden die Einreicher auch darüber informiert, welchen grundlegenden Kriterien sie nicht gerecht geworden sind.
Notwendige Schritte für die Schnellprüfung
Zur Schnellprüfung müssen Interessenten auf die Internetseite der Agentur für Unternehmensentwicklung (PARP) oder regionaler Projektfinanzierer gehen. Dort kann man sich entsprechende Formulare herunterladen. Die genannten Einrichtungen sind auch für die Schnellbewertung der Projekte zuständig. Nach den vorliegenden Informationen soll die Ausfüllung des dreiseitigen Formulars nicht mehr als 15 bis 20 Minuten dauern. Die Einreicher sollen maximal 10 Tage auf eine Antwort warten müssen. Nach Auskunft seitens der PARP soll das Schnellprüfungssystem bis Mitte Dezember angewendet werden.
Skeptiker verweisen darauf, dass ein solches System nur Sinn macht, wenn es korrekt und realitätsnah entsprechend der späteren ausführlichen Prüfung angewendet wird und die Prüfer über ausreichende Fähigkeiten verfügen, um in einem solchen Schnelldurchgang eine echte Bewertung vornehmen zu können. Weiter wird bedauert, dass das neue System erst relativ spät – im Hinblick auf die bevorstehenden Antragstermine zur Anwendung kommt.
Verfügbare Mittel und Einreichungstermine
Auf Basis des neuen Bewertungssystems können sich KMU’s im Rahmen des Programms „Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im Zeitraum 2004-2006“ um insgesamt 680 Mio. PLN bewerben. Das verfügbare Geld soll nach Aussagen des Wirtschaftsministers für 500 bis 1.000 Projekte reichen. Die Mindestzuwendung liegt bei 500 Tsd. PLN (rd. 125 Tsd. Euro). Auf Fördermittel können vor allem Antragsteller rechnen, deren Projekte die Einführung neuer Technologien und die Schaffung neuer Arbeitsplätze zum Ziel haben. Weitere wesentliche Kriterien: Antragsteller aus Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit; Projekte, die zur Erhöhung des Exportes beitragen, Unternehmen, die über ISO- oder andere Zertifikate sowie Patente verfügen. Größte Chancen haben vor allem die Einreicher von Projektanträgen, die in den vorhergehenden Vergaberunden aufgrund fehlender Mittel nicht berücksichtigt werden konnten. Anträge können bis Anfang Januar 2007 eingereicht werden.
Quelle: TWG, Gorzów Wlkp. 24. Oktober 2006