Revisionskommission des EUROPA FORUM e.V.
Der Revisionsausschuss übt die Kontrolle über die Tätigkeit des Vereins aus.
Der Revisionsausschuss setzt sich aus 3 Mitgliedern zusammen, die an der ersten Sitzung einen Vorsitzenden, seinen Stellvertretenden sowie einen Schriftführer wählen.
Zu dem Kompetenzumfang des Revisionsausschusses gehört:
- Durchführung der jährlichen Kontrolle der Finanz- sowie sachlichen Tätigkeit des Vereins. Die Kontrolle umfasst nicht die Tätigkeit des Kollegialgerichtes,
- Vorlegung von Kontrollberichten an den Vorstand,
- Einberufung der Hauptversammlung der Mitglieder, soweit diese nicht fristgemäß und ordnungsgemäß durch den Vorstand einberufen wurde,
- Einberufung der Vorstandssitzung; sie soll innerhalb von 21 Tagen nach der Antragsstellung abgehalten werden,
- Beschlussfassung über die eigene Ordnung sowie,
- Berichterstattung gegenüber der Hauptverwaltung der Mitglieder über seine Tätigkeit sowie Antragstellung auf Entlastung oder Nichtentlastung der Organe des Vereins oder einzelnen Vorstandsmitglieder,
- Anforderung von schriftlichen und mündlichen Erklärungen von Mitgliedern und der Organe des Vereins.