Sehr geehrte Damen und Herren,
Das Gesetz zur Änderung des Gesetztes über Sonderlösungen bezüglich Vorbeugung, Gegenmaßnahmen und Bekämpfung von COVID-19, anderen ansteckenden Krankheiten und zur Bewältigung von ihnen verursachten Krisensituationen sowie zur Änderung einiger anderer Gesetze, ugs. Anti-Krisen-Schutzschild, wurde am 31. März lfd. J. verabschiedet und ist noch an demselben Tag in Kraft getreten. Am Wochenende, den 4. und 5. April lfd. J., wurden mittlerweile erste Informationen über weitere geplante legislative Änderungen veröffentlicht. Der Sejm hat über den neuen Entwurf, bezeichnet als Anti-Krisen-Schutzschild 2.0, am 7. April lfd. J. beraten. Der Entwurf, kaum verändert, wurde angenommen und an den Senat am 8. April lfd. J. weitergeleitet. Der Senat hat sich mit dem Entwurf am 16. April lfd. J. befasst und viele Änderungen vorgenommen. Die Änderungen wurden teilweise durch den Sejm berücksichtigt, der noch am selben Tag das Gesetz verabschiedet hat. Das Gesetz wurde von dem polnischen Präsidenten unterzeichnet. Es tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Nachstehend finden Sie die Zusammenfassung der Lösungen, die das geltende Gesetz enthält, unterteilt in konkrete, aus Ihrer Sicht wesentliche Fragen, die von der Mitgliedsfirma SDZLEGAL Schindhelm Kancelaria Prawna Schampera, Dubis, Zając i Wspólnicy Sp.k. bearbeitet worden sind. Die geltenden Lösungen, die kraft des Anti-Krisen-Schutzschildes 1.0. eingeführt wurden, sind in schwarzer Schrift. Die im Anti-Krisen-Schutzschild 2.0. enthaltenen Änderungen und Ergänzungen haben wir rot markiert.